ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN (ALB) DER DESIGNHAUS X GmbH
- 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Designhaus X GmbH mit deren Kunden.
(2) Die ALB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
(3) Die ALB von Designhaus X GmbH gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Designhaus X GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Designhaus X GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
- 2 Angebot
(1) Angebote von Designhaus X GmbH sind – vorbehaltlich einer anders lautenden Mitteilung – freibleibend.
(2) Kosten für honorarpflichtige Bildmotive sind vorab nicht abzuschätzen und daher in den Angeboten von Designhaus X GmbH regelmäßig nicht enthalten. Sie werden gegebenenfalls in einer gesonderten Bestätigung ausgewiesen und gesondert abgerechnet. Designhaus X GmbH wird den Kunden vor Ausführung darauf hinweisen, falls hierfür zusätzliche Kosten anfallen.
- 3 Lieferung
(1) Vom Kunden gewünschte Liefertermine/Lieferzeiten sind schriftlich anzugeben und werden nur mit der ausdrücklichen Bestätigung durch Designhaus X GmbH verbindlich.
(2) Der Beginn der von Designhaus X GmbH angegebenen oder bestätigten Lieferzeit setzt die rechtzeitige Freigabe der Lieferung durch den Kunden voraus. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch Designhaus X GmbH setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.
(3) Ein im Vertrag kalendermäßig bestimmter Liefertermin steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung von Designhaus X GmbH durch deren Auftragnehmer, soweit Designhaus X GmbH die nicht rechtzeitige eigene Belieferung nicht verschuldet hat.
(4) Angegebene Liefertermine beziehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf den Übergabezeitpunkt an die zum Transport ausgewählte Person oder Firma.
- 4 Gefahrübergang, Preise
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung von Designhaus X GmbH nichts anderes ergibt, sind Lieferung und Preise „ab Werk“ vereinbart. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Auf Wunsch des Kunden wird Designhaus X GmbH die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. Dies gilt auch für die Rücksendung vom Kunden zur Verfügung gestellter Materialien.
(2) Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Liefer- und Versandkosten werden nach Aufwand gesondert berechnet. Verpackungen werden entsprechend gesetzlicher Vorschriften zurückgenommen.
(3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(4) Führen Kursschwankungen ausländischer Währungen von über 5 % zu einer Steigerung der Beschaffungskosten, ist Designhaus X GmbH berechtigt, den Preis angemessen zu erhöhen, sofern zwischen Bestellung und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Designhaus X GmbH hat die Kursschwankungen nachzuweisen.
(5) Fahrtkosten stellt Designhaus X GmbH vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung mit 0,65 Euro pro Kilometer und 65,00 Euro pro Stunde und Person jeweils zuzüglich Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung.
(6) Verbindlich beauftragte Entwurfsarbeiten sind, da sie ein künstlerisches Werk darstellen, ohne Rücksicht auf Gefallen oder Nichtgefallen zu vergüten.
- 5 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungsbeträge werden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, nach 8 Kalendertagen zur Zahlung fällig.
(2) Bei Dienst- oder Werkleistungen ist der Kunde zur Leistung einer angemessenen Vorauszahlung verpflichtet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind 40 % der Gesamtauftragssumme als Anzahlung zu leisten.
(3) Ferner werden entsprechend des Auftragsfortschritts von Designhaus X GmbH angemessene Abschlagsrechnungen gestellt, die innerhalb von 8 Arbeitstagen zur Zahlung fällig sind.
- 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Designhaus X GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen Waren, Werken und übrigen Arbeitsergebnissen (im Folgenden: „Vertragsgegenstand“) bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Designhaus X GmbH berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Designhaus X GmbH ist nach Rücknahme des Vertragsgegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand pfleglich zu behandeln und diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Designhaus X GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(4) Der Kunde ist berechtigt, den Vertragsgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) der Forderung von Designhaus X GmbH an diese ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Vertragsgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Designhaus X GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Designhaus X GmbH verpflichtet sich jedoch die Forderung nicht einzuziehen, solange (i) der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und (ii) nicht in Zahlungsverzug gerät und (iii) kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Tritt einer der vorstehend genannten Fälle ein, so kann Designhaus X GmbH verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
(5) Designhaus X GmbH ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
- 7 Postversand von Werbesendungen
(1) Übernimmt Designhaus X GmbH das Postfertigmachen von Werbesendungen, besteht keine Verpflichtung von Designhaus X GmbH, vor der Weiterverarbeitung oder Postauslieferung die Einhaltung der Portogrenzen oder Portobestimmungen durch den Vertragspartner zu überprüfen. Dies obliegt ausschließlich dem Kunden.
(2) Portokosten sind auf Anforderung im Voraus zu bezahlen. Entstehen nach der Auslieferung durch Designhaus X GmbH infolge von für Designhaus X GmbH bei der Postauslieferung nicht zu erkennender Gewichtsüberschreitung durch Papiergewichtstoleranzen oder sonstiger Faktoren Portonachforderungen der Deutschen Post oder eines sonstigen beauftragten Versanddienstleisters, so trägt der Kunde diese Nachforderungen.
(3) Die Preise für das Postfertigmachen gelten nur für einwandfreies, maschinengerecht zu verarbeitendes Material. Liefert der Kunde hiervon abweichendes Material, so ist Designhaus X GmbH zur Forderung eines angemessenen Erschwerniszuschlags berechtigt.
- 8 Waren, Materialien und Daten des Kunden
(1) Die Lieferung der vom Kunden anzuliefernden Waren, Materialien und Unterlagen hat frei Haus an Designhaus X GmbH zu erfolgen.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Inhalt seiner beigestellten Ware, des Materials und der Daten (Textvorgaben, Fotos, Filme, Logos, Designs etc.) nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Wettbewerbs- und Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“ verstößt. Designhaus X GmbH ist zu einer eigenen Prüfung weder in der Lage, noch dazu verpflichtet. Der Vertragspartner stellt Designhaus X GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverstöße frei.
(3) Es besteht keine Verpflichtung von Designhaus X GmbH, die Stückzahlen der vom Kunden angelieferten Ware, des Materials oder sonstiger Unterlagen zu überprüfen.
(4) Designhaus X GmbH ist berechtigt, nach Aufforderung des Kunden zur Abholung, vom Kunden übergebene Restwaren oder überschüssiges Material spätestens 30 Tage nach Auftragsabwicklung zu vernichten. Rücksendung von überzähliger Ware und überzähligem Material erfolgt gegebenenfalls unfrei durch Designhaus X GmbH.
- 9 Mängel und Mängelhaftung
(1) Technisch oder durch das verwendete Material bedingte Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen zwischen Entwurf, Druck, Satz, Probedruck und Druck werden ausdrücklich vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
(2) Designhaus X GmbH überprüft Massendrucksachen vor dem Versand nur stapelweise auf Mangelfreiheit. Ein Mangel liegt nur vor, wenn mindestens 3 % der Drucksachen mangelhaft sind.
(3) Hat Designhaus X GmbH dem Kunden ein Dokument (z.B. Entwurf, Muster, Druckvorlage etc.) zur Herstellungs- oder Druckfreigabe vorgelegt und hat der Kunde das Dokument gegenüber Designhaus X GmbH freigegeben, so haftet Designhaus X GmbH nicht für solche Mängel, die bei der Freigabe bereits erkennbar waren und von den Kunden vor der Freigabe nicht gerügt worden sind.
(4) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(5) Soweit ein Mangel des Vertragsgegenstandes vorliegt, ist der Kunde berechtigt, nach Wahl von Designhaus X GmbH Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache zu verlangen. Designhaus X GmbH ist verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefer- oder Reparaturgegenstand oder das Werk nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478,479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt 5 Jahre gerechnet ab Lieferung der mangelhaften Sache.
(7) Garantien im Rechtssinne werden von Designhaus X GmbH nicht gewährt.
(8) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 11 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
- 10 Mehr-/Minderlieferung/Teillieferungen
(1) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % sind zulässig. Bei farbigen oder schwierigen Druck-Erzeugnissen sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 15 % möglich. Diese Prozentsätze erhöhen sich zusätzlich um die branchenüblichen Toleranzsätze des Papierlieferanten.
(2) Der von dem Kunden zu zahlenden Schlussrechnung wird die von Designhaus X GmbH tatsächlich gelieferte Menge zugrunde gelegt.
(3) Teillieferungen sind zusätzlich, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
- 11 Haftung
(1) Designhaus X GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Designhaus X GmbH bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen. Ferner haftet Designhaus X GmbH unbeschränkt, soweit sie einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen hat.
(2) Im Übrigen haftet Designhaus X GmbH bei leichter Fahrlässigkeit nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die beim Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(3) Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Designhaus X.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
- 12 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien sind Dritten gegenüber bezüglich Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit zur Verschwiegenheit verpflichtet und nicht berechtigt, Ideen, Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Originale, Filme, digitale Werke, Druckträger, Adressen oder andere Unterlagen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich gemacht werden, Dritten zu überlassen, es sei denn, der Vertragspartner hat der Weitergabe zugestimmt. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.
(2) Designhaus X GmbH weist darauf hin, dass im Rahmen des Hosting und des Access-Providing Bestands-Zugangsdaten gespeichert werden, sofern dies zur Vertragsdurchführung und -abrechnung erforderlich ist.
(3) Designhaus X GmbH speichert die Daten des Kunden für die Nutzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses. Es gelten für alle Daten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
- 13 Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen gegen Designhaus X GmbH ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Designhaus X GmbH zulässig.
- 14 Urheberrecht / Nennung von Referenzen
(1) Designhaus X GmbH behält das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung und Bearbeitung an Ideen, Entwürfen, Skizzen, Fotos, Texten, Filmen, digitalen Werken, Druckträgern sowie sonstigen Arbeitsergebnissen, wenn nichts ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Der Kunde erhält – sofern nicht Abweichendes vereinbart ist – die Arbeitsergebnisse im pdf-Dateiformat. Ein Anspruch auf Herausgabe der offenen Daten zur Veränderung oder Vervielfältigung besteht insoweit nicht. Für die Herausgabe der offenen Daten wird – sofern nichts Abweichendes vereinbart wird – eine Vergütung in Höhe von 30 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
(3) Die Vervielfältigung von Entwürfen von Designhaus X GmbH ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Designhaus X GmbH dem Kunden nicht gestattet.
(4) Die Einräumung von Nutzungs- und Bearbeitungsrechten an allen Arbeitsergebnissen von Designhaus X GmbH erfolgt vorbehaltlich der vollständigen Zahlung. Der Umfang der Rechteübertragung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen oder dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet Anwendung. Ist nichts anderes vereinbart oder ergibt sich nichts anderes aus dem Vertragszweck, steht dem Kunden ein zeitlich unbefristetes, räumlich auf Europa beschränktes, einfaches Nutzungsrecht zu.
(5) Designhaus X GmbH steht ein Auskunftsanspruch über die Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden zu.
(6) Designhaus X GmbH wird von dem Kunden bei Veröffentlichungen in üblicher Form als Urheber genannt. Der Verzicht von Designhaus X GmbH auf Urhebernennung bei jeglichen Formen von Werken oder werkähnlichen Leistungen bedarf der Schriftform.
(7) Designhaus X GmbH ist berechtigt, den Kunden auf ihrer Homepage oder in sonstigen Werbemitteln als Referenzkunden zu nennen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Von jedem hergestellten Werbemittel stehen Designhaus X GmbH 20 von dem Kunden nicht zu vergütende Belegexemplare zu. Designhaus X GmbH ist weiter berechtigt, von Werbemitteln, die Designhaus X GmbH für Kunden hergestellt hat, auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger Menge für Eigenwerbung herzustellen und zu verbreiten, auch zur Teilnahme an Wettbewerben. Der Kunde kann jederzeit ohne Angabe von Gründen verlangen, nicht mehr als Referenzkunde genannt zu werden und / oder die Weiternutzung von zurückbehaltenen oder reproduzierten Werbemitteln einzustellen.
- 15 Adressvermittlung
(1) Designhaus X GmbH wird im Falle der Vermittlung von Adressen nur als Vermittler des Adressvermieters (Adressvermittlung) tätig. Aus diesem Grund übernimmt Designhaus X GmbH keine Gewährleistung für mangelhafte Adressen. Auch steht Designhaus X GmbH nicht für die Richtigkeit der vom Vermieter gemachten Angaben, insbesondere nicht für dessen Zusicherungen, ein. Das vorstehend Geregelte gilt entsprechend für Adressentausch.
(2) Bei gemakelten Adressen kann der Mietpreis bei Rückgabe der Retouren nur dann rückerstattet werden, soweit die Retouren 3 % der Gesamtsumme übersteigen und eine Zustellung an den Adressaten innerhalb von 6 Wochen nach der Lieferung erfolgte. Designhaus X GmbH müssen die Originaladressträger, bei Briefhüllen außerdem die Versandhüllen, zur Verfügung gestellt werden.
(3) Die durch die Postvermerke auf den Retouren bekannt gewordenen, neuen Adressen darf der Kunde nicht verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Adressvermieter jede Retoure zwecks Überarbeitung der Adresskollektion zur Verfügung zu stellen.
(4) In der Werbung des Kunden darf kein Hinweis auf die Herkunft der Adressen enthalten sein, wenn nicht der Adressvermieter einem solchen Hinweis zugestimmt hat.
- 16 Mehrfachverwendung von Adressen/Vertragsstrafe
(1) Der Kunde ist ausschließlich berechtigt, die von Designhaus X GmbH oder auf deren Vermittlung bezogenen Adressen einmalig zu verwenden. Davon werden auch aufgrund postalischer Retourvermerke bekannt gewordene Adressen erfasst. Die Verwendungsbeschränkung gilt nicht für Adressen von Dritten, die aufgrund der Werbung bei dem Kunden Leistungen oder Waren beziehen oder ein Angebot anfordern. Hiervon sind jedoch im Rahmen von Preisausschreiben erhaltene Adressen ausgenommen.
(2) Im Falle des Verstoßes gegen vorstehende Vereinbarung zahlt der Kunde an Designhaus X GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Preises des Adressauftrags. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird die Vertragsstrafe auf diese jedoch angerechnet.
(3) Der Kunde ist mit der Überwachung der Einhaltung seiner Verpflichtung aus Ziff. 1 durch die Verwendung von Kontrolladressen einverstanden. Zum Nachweis des Verstoßes gegen Ziff. 1 genügt der Nachweis einer weiteren Versendung von Werbemitteln an eine Kontrolladresse durch den Kunden. Dem Kunden bleibt der Nachweis, wonach kein Verstoß nach Abs. 1 vorliegt in diesem Falle vorbehalten.
- 17 Datenverarbeitung/Vertragsstrafe
(1) Eigentums- und Urheberrechte an allen von Designhaus X GmbH zur Verfügung gestellten Systemen, Programmen, Programmteilen und den dazugehörigen Dokumentationen bleiben vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen uneingeschränkt bei Designhaus X GmbH. Der Vertragspartner verpflichtet sich, solche Systeme, Programme, Programmteile und die dazugehörigen Dokumentationen weder zu kopieren noch sie Dritten zugänglich zu machen.
(2) Im Falle des Verstoßes gegen vorstehende Vereinbarung hat der Kunde an Designhaus X GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Rechnungsbetrages. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird die Vertragsstrafe auf diese jedoch angerechnet.
(3) Designhaus X GmbH behält sich das Recht auf Änderung der eingesetzten Systeme, Programme, Programmteile und des Durchführungsortes vor.
- 18 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von Designhaus X GmbH.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Gerichtsstand ist Pforzheim. Designhaus X GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem Gericht seines Unternehmenssitzes zu verklagen.